Rechtsanwalt Andreas Möhle berät und vertritt Sie auf den Rechtsgebieten des Arbeitsrechts, des Strafrechts und des Straßenverkehrsrechts.
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Auf dem Gebet des Arbeitsrechts bearbeitet er häufig Fälle aus folgenden Themenbereichen:
Gern vertritt er Sie vor Arbeitsgerichten in allen Instanzen und in allen Bundesländern.
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Rechtsanwalt Möhle übernimmt Ihre Verteidigung in folgenden Strafsachen:
Allgemeine Strafsachen. Zu den allgemeinen Strafsachen zählen z.B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Falschaussage, Nötigung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Fahrlässige Tötung, Raub, Körperverletzung, Urkundenfälschung, Beteiligung an einer Schlägerei und andere Delikte
Straßenverkehrsdelikten, z.B.: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheitsfahrt, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs
Betäubungsmittelstrafsachen und
Jugendstrafsachen.
Bei Rechtsfragen im Bereich des Verkehrsrechts, z.B. zu
Fahrverbot
Führerschein und MPU
Kfz-Haftpflichtversicherung
Nutzungsausfallschaden
Ordnungswidrigkeiten
Schadensersatz
Schmerzensgeld
Verkehrsstrafsachen
Verkehrsunfall oder
Verschulden
berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Andreas Möhle ebenfalls gern.
Tel.: 0 50 63 - 27 67 40
Möhle & Möhle Rechtsanwälte
Ahnepaule 7 a
31162 Bad Salzdetfurth